Starten Sie Ihre Weiterbildung zum/zur PflegeberaterIn nach § 7a SGB XI (Vollzeit oder berufsbegleitend)
Der Lehrgang qualifiziert Sie zur Durchführung der gesetzlichen Pflegeberatung inklusive der Versorgungsplanung nach § 7 a SGB XI sowie zur Durchführung von Pflegeschulungen nach § 45 SGB XI. Die erfolgreich abgeschlossene Weiterbildung erhöht die Möglichkeit des Zugangs zu weiteren Tätigkeitsfeldern im Pflegebereich, wie die allgemeine Beratung von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen, die Unterstützung bei der Feststellung der Pflegebedürftigkeit durch den MD, das einrichtungsinterne Pflegegradmanagement oder die Tätigkeit im Qualitäts-management. Alle erforderlichen Kompetenzen aus den Bereichen Pflegefachwissen, rechtliche Grundlagen sowie Case Management inklusive Kommunikation und Moderation werden Ihnen vermittelt.
Empfohlen für:
- AltenpflegerInnen
- Gesundheits- und KrankenpflegerInnen
- Gesundheits- und KinderkrankenpflegerInnen
- SozialarbeiterInnen
- SozialpädagogInnen
- Personen mit vergleichbaren Qualifikationen
- oder Personen mit einschlägiger Berufserfahrung in der Beratung
Ihre Vorteile beim mbd auf einen Blick:
- Gefragter Abschluss: Die Weiterbildung eröffnet Ihnen die Möglichkeit, die gesetzliche Pflegeberatung inklusive der Versorgungsplanung nach § 7 a SGB XI sowie Pflegeschulungen nach § 45 SGB XI durchzuführen.
- Vielfältige Lernorte: Profitieren Sie von einer Mischung aus Präsenzunterricht, dem angeleiteten Selbstlernen und dem Austausch in selbstorganisierten Lerngruppen.
- Persönliche Betreuung: Intensive Begleitung in der Selbstlernphase, praxisorientierte Arbeitsaufträge für das selbstorganisierte Lernen in den Gruppen und das Praktikum.
- Standort: Wendenstraße 379, 20537 Hamburg
- Individuelle Fördermöglichkeiten: Wir beraten Sie über Ihre individuellen Fördermöglichkeiten.
Lernen Sie alles über Pflegeberater nach §7a SGB XI
Unsere Experten unterstützen Sie gerne bei offenen Fragen: 040 / 380 72 97 77 040 / 380 72 97 77 Mo-Fr 8:00-16:30 Uhr
So einfach geht's
- Kostenlos Infomaterialien zur Weiterbildung anfordern.
- Individuelle und unverbindliche Beratung per Telefon.
- Berufliche Ziele verwirklichen mit anerkannter Weiterbildung.
Das erwartet Sie
- Vollzeit: 4 Monate Laufzeit; berufsbegleitend: 9 Monate Laufzeit
- 414 Unterrichtseinheiten je 45 Minuten im Präsenzunterricht
- 58 Unterrichtseinheiten in der Selbstlernphase und 63 Unterrichtseinheiten in der selbstorganisierten Lerngruppe
- 68 Präsenztage berufsbegleitend in Blockunterricht: Do/Fr: 17:15h-21h; Sa: 09h-17h, Vollzeit: Mo-Fr: 08:30h-16:30h (Termine auf Anfrage)
- 3 verschiedene Module
- 72 Stunden Praktikum zur Verknüpfung des erworbenen Wissens mit den Anforderungen der Beratungspraxis
- Abschlussprüfung in Form einer praxisorientierten Fallarbeit
- Termin: 1.7.2019
Modulinhalte der Weiterbildung
- Medizinische und pflegefachliche Terminologie
- Pflegemaßnahmen
- Pflegewissenschaftliche Grundlagen
- Aufbau und Finanzierung des Gesundheitswesens einschließlich
- Pflegesettings in Deutschland
- Soziologische und gesellschaftliche Entwicklungen
- Biographische Hintergründe Pflegebedürftiger und ihrer Angehörigen
- Pflege, Betreuung und Beratung von Menschen diverser Krankheitsbilder und Altersstufen
- Fachliche Anforderungen an das Qualitätmanagement
- Medikamentenkunde
- Funktionen, Dimensionen und Konzepte des Care- und Case Managements
- Geschichte und Entwicklung des Care- und Case Managements
- Netzwerkarbeit
- Bedarfsermittlung und Phasen im Case Management
- Aushandeln und Festlegen von Zielen
- Kenntnis von Zwangskontexten im Case Management
- Ethische Dimensionen von Case Management
- Systemmanagement und Projektmanagement
- Gesprächsführung und Kommunikationskonzepte im Umgang mit Versicherten, Angehörigen, Kollegen und anderen Berufsgruppen
- Beratungskompetenz gemäß den Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes zur Durchführung der Pflegeberatung nach § 7 SGB XI
- Durchführung von Beratungseinsätzen nach § 37.3. SGB XI
- Moderation von Fallkonferenzen und Supervision
- Allgemeines Sozialrecht
- Kenntnisse sozialrechtlicher Verfahren
- Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung SGB V und XI
- Gesetzliche Rentenversicherung SGB II
- Sozialhilfe SGB XII
- Rehabilitationsrecht SGB IX
- Kinder und Jugendhilfe SGB XIII
- Vertragsrecht
- Datenschutz
- Richtlinien zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit
- Betreuungsrecht
- Bundesversorgungsgesetz
Unsere erfahrenen Dozent:innen
Andreas Böhme
Dipl. Pflegepädagoge und Dozent für Gesundheitsberufe
Thomas Görtz
Unabhängiger TÜV zertifizierter Pflegesachverständiger
Nicole Hildebrandt
Examinierte Krankenschwester B.SC. Gesundheitswissenschaften
Emilija Neudorf
Dipl. Pflegefachwirt und Dozentin für Gesundheitsberufe
Helene Fresen
Altenpflegerin; B.A. Management als Führungsaufgabe im Sozial- und Gesundheitswesen
Claudia Wendt
B.A. Pflegemanagement
Erfahrungsberichte ehemaliger Teilnehmer
Fragen & Antworten zur Weiterbildung
Der Präsenzlehrgang Pflegeberater nach § 7 a SGB XI einschließlich der Pflegeschulungen nach § 45 SGB XI richtet sich an Personen mit abgeschlossener Ausbildung als:
- AltenpflegerInnen
- Gesundheits- und KrankenpflegerInnen
- Gesundheits- und KinderkrankenpflegerInnen
- Pflegefachmann/Pflegefachfrau
- Sozialversicherungsfachangestellte
oder mit abgeschlossenem Studium als:
- SozialarbeiterIn
- SozialpädagogInnen
die nach neuen beruflichen Perspektiven mit Beratungsfunktion suchen.
Vorhandene anderweitig erworbene Qualifikationen können nach Prüfung im Einzelfall angerechnet werden, sofern diese einen pflegefachlichen, sozialrechtlichen, sozial- oder heilpädagogischen Schwerpunkt haben oder wenn eine mindestens 3-jährige Berufserfahrung in der Beratung zu gesundheitlichen, sozialrechtlichen oder pflegefachlichen Themen bei einem Sozialversicherungsträger vorliegt.
Der Gesetzgeber verpflichtet alle Pflegekassen, ihren Versicherten eine unabhängige Beratung im Versicherungsfall anzubieten. Diese Beratung hat zum Ziel, dass der Versicherte die Möglichkeiten der Versorgung in seiner individuellen Situation kennt und seine möglichst selbstbestimmte Lebensführung fortsetzen kann. Ein weiteres Ziel der Pflegeberatung nach § 7a SGB XI ist, dass die gesetzlich definierten Leistungen möglichst zielgenau bei den Versicherten ankommen. Hierfür bedient sich die Pflegeberatung auch der Methoden des Case Managements, um im Einzelfall eine möglichst optimale Versorgung gestalten zu können. Unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben und Anforderungen müssen die jeweiligen Fachkräfte in der Lage sein, die Komplexität der einzelnen Situationen zu erfassen und individuelle Lösungsstrategien gemeinsam mit den Versicherten zu entwickeln. Diese Ziele und Anforderungen stellen an die jeweiligen Fachkräfte eine hohe Herausforderung in der Kompetenzentwicklung dar.
Im Rahmen des Präsenzlehrgangs Pflegeberater nach § 7 a SGB XI einschließlich der Pflegeschulungen nach § 45 SGB XI sollen entsprechende Kenntnisse und die damit verbundenen Fähigkeiten entwickelt werden, z. B.:
- Verstehen der gesellschaftlichen Bedeutung der Pflegeberatung
- Entwicklung individueller Versorgungspläne
- Durchführung von eigenverantwortlichem Fallmanagement
- Kontaktherstellung und -pflege mit anderen Beteiligten und Berufsgruppen
- Netzwerkarbeit
- Stärkung persönlicher Ressourcen Betroffener und Angehöriger
- Durchführung und Organisation von Schulungen für Angehörige
- Umgang mit relevanten Gesetzen und Verordnungen
Der Lehrgang zum Pflegeberater nach § 7 a SGB XI besteht aus drei Modulen:
- Modul 1 Pflegefachwissen
- Modul 2 Case Management inklusive Kommunikation und Moderation
- Modul 3 Recht
Fachliche Inhalte hierzu werden an unterschiedlichen Lernorten erworben:
- Präsenzunterricht
- Selbstlernphase
- Selbstorganisierte Lerngruppe
Gute Lehre braucht gute Lehrer; denn die Qualität der Weiterbildung wird maßgeblich durch unsere Dozenten bestimmt, die durch ihr persönliches Engagement einen entscheidenden Beitrag zum Erfolg Ihrer Weiterbildung leisten.
Unsere Dozenten sind hochqualifiziert und haben langjährige Erfahrung in der Pflege und Weiterbildung. Sie vermitteln Ihnen die Lehrinhalte interaktiv, abwechslungsreich und in kleinen Gruppen - praxisnah, lösungsorientiert und mit Leidenschaft. Das Ziel: Sie zu unterstützen und zu motivieren, wo immer Sie Fragen und Probleme haben, um Sie Schritt für Schritt zum Erfolg zu führen.
Wenn Ihre Weiterbildung mit Ihrer derzeitigen beruflichen Tätigkeit im Zusammenhang steht, besteht die Möglichkeit, dass ihr Arbeitgeber sich an den Kosten beteiligt. Doch der Betrieb ist nicht verpflichtet, Ihre Fortbildungskosten zu übernehmen. Arbeitgeber können sich jedoch freiwillig im Rahmen eines Arbeitsvertrags, Tarifvertrags, einer Betriebsvereinbarung oder in einer gesonderten Vereinbarung dazu verpflichten, die Weiterbildung ihrer Mitarbeiter zu fördern. Klären Sie bei Interesse rechtzeitig die Voraussetzungen.
Je nach Bundesland werden finanzielle Förderungen in unterschiedlicher Höhe angeboten. Bundesweit ist eine Förderung durch den Europäischen Sozialfonds (ESF-Landesprogramme), Spargutscheine bzw. Qualifizierungschecks in Höhe von grundsätzlich 50% der Kosten bzw. 500€ angeboten. Wir beraten Sie gerne telefonisch zu ihren individuellen Fördermöglichkeiten.
Tipp: Alle im Zusammenhang mit einer beruflichen Fortbildung entstehenden Kosten, können in der Einkommenssteuererklärung als sog. Werbungskosten angegeben werden.
Der Präsenzlehrgang zum Pflegeberater nach § 7 a SGB XI einschließlich der Pflegeschulungen nach § 45 SGB XI ist
-
Vollzeit
- Berufsbegleitend
Einen detaillierten Terminplan bekommen Sie auf Anfrage.
Gemäß § 5 der GKV-Empfehlungen muss ein 9-tagiges Pflegepraktikum in einer Pflegeeinrichtung (Pflegedienst, teil- und vollstationäre Pflegeeinrichtungen, SAPV-Team, Hospizdienste, Hospize, u.Ä.) absolviert werden.
Die insgesamt 72 Stunden können dabei auf verschiedene Einrichtungen verteilt und tage- oder stundenweise abgeleistet werden.
Ziel des Praktikums ist, das erworbene Wissen mit der Beratungspraxis zu verknüpfen und weitergehend die Reflexion der gemachten Erfahrungen zu ermöglichen. Dabei wird ein Praktikumsheft geführt, das die Funktion eines Tätigkeitsnachweises für die kennengelernten Aufgaben hat.
Sie benötigen für die Teilnahme am Präsenzlehrgang zum Pflegeberater nach § 7 a SGB XI einschließlich der Pflegeschulungen nach § 45 SGB XI je nach mitgebrachter Voraussetzung:
- eine Kopie Ihrer Examensurkunde,
- eine Kopie Ihres Abschlusszeugnisses
- bzw. Nachweis einer mindestens 3-jährigen Berufserfahrung in der Beratung zu gesundheitlichen, sozialrechtlichen oder pflegerischen Themen bei einem Sozialversicherungsträger
- sowie einen unterschriebenen Lebenslauf mit Foto.
Die Abschlussprüfung besteht aus der Bearbeitung einer praxisorientierten Fallarbeit in schriftlicher Form. Das Fallbeispiel wird vom Dozenten vorgegeben und kann ggf. nach Rücksprache abgeändert werden.
Die Bewertung Ihrer Abschlussarbeit erfolgt durch zwei unabhängige Fachprüfer.
Voraussetzung für die Teilnahme an der Abschlussprüfung sind die bestandenen Leistungsnachweise (je Modul ein Leistungsnachweis) sowie das absolvierte Praktikum.
Die Prüfung kann bei mangelhafter oder ungenügender Bewertung einmal wiederholt werden.
Die Fehlzeiten im Präsenzunterricht dürfen 10 % nicht überschreiten.
Nach der bestandenen Prüfung erhalten Sie ein Zertifikat zum Pflegeberater nach § 7 SGB XI einschließlich der Pflegeschulungen nach § 45 SGB XI.
Unsere Experten unterstützen Sie gerne bei offenen Fragen: 040 / 380 72 97 77 Mo-Fr 8:00-16:30 Uhr