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Starten Sie Ihre Weiterbildung zum/zur PflegeberaterIn nach § 45 SGB XI

Eine immer wichtiger werdende Aufgabe von Pflegekräften, insbesondere in ambulanten Diensten, ist die Beratung und Schulung von Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen zur Erleichterung und Verbesserung der Pflege im häuslichen Umfeld.

Inhalte dieser Individualberatungen und Schulungen sind neben der pflegefachlichen Anleitung auch die Anpassung des Wohnumfeldes an die veränderte Situation durch die Pflegebedürftigkeit oder die Selbstfürsorge der pflegenden Angehörigen.

Durch den erfolgreichen Abschluss dieser Weiterbildung sind Sie berechtigt sowohl Beratungsgespräche nach § 37 Abs. 3 SGB XI im häuslichen Umfeld als auch Kurse für pflegende Angehörige und individuelle ambulante Schulungen auf Grundlage des § 45 SGB XI durchzuführen und diese im Bereich der Rahmenvereinbarungen mit den Pflegekassen abzurechnen. 

Empfohlen für Personen mit einer Ausbildung als:

  • Gesundheits- & Kinderkranken-pflegerIn
  • AltenpflegerIn
  • Gesundheits- und KrankenpflegerIn
  • oder ein einschlägiger Hochschulabschluss

Ihre Vorteile beim mbd auf einen Blick:

  • Gefragter Abschluss: Die Weiterbildung qualifiziert Sie zu einer professio-nellen Durchführung von Beratungsgesprächen und Pflegekursen nach § 45 SGB XI, die im Bereich der Rahmenverträge mit den Pflegekassen abgerechnet werden können.
  • Standort: Medizinisches Bildungszentrum Deutschland, Wendenstraße 379, 20537 Hamburg
  • Individuelle Fördermöglichkeiten: Wir beraten Sie über Ihre individuellen Förderungsmöglichkeiten.
  • Persönliche Betreuung: Intensive Begleitung und Austausch mit Dozenten und Teilnehmern während des Lehrgangs.

Lernen Sie alles über PflegeberaterIn nach § 45 SGB XI

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Kostenlos & unverbindlich

Unsere Experten unterstützen Sie gerne bei offenen Fragen: 040 / 380 72 97 77 040 / 380 72 97 77 Mo-Fr 8:00-16:30 Uhr

So einfach geht's

  • Kostenlos Infomaterialien zur Weiterbildung anfordern.
  • Individuelle und unverbindliche Beratung per Telefon.
  • Berufliche Ziele verwirklichen mit anerkannter Weiterbildung.

Das erwartet Sie

  • Kompaktschulung: an drei aufeinander folgenden Tagen von jeweils 9h-17h; auf Anfrage besteht die Möglichkeit der Teilnahme in Form von Abend-Seminaren oder einer Inhouse-Schulung
  • 27 Unterrichtseinheiten insgesamt; pro Tag 9 Unterrichtseinheiten je 45 Minuten
  • Prüfung am 3. Tag der Weiterbildung in Form einer Gruppenarbeit und Präsentation
  • Termine: Termine auf Anfrage

Rahmenbedingungen des Lehrgangs

Lerninhalte der Weiterbildung

  • Pflegebedürftigkeitsbegriff und Begutachtung durch den MD
  • Vertragsrecht der Pflegekassen
  • Grundlagen des Leistungsrechts der Pflegeversicherung
  • Grundzüge des Betreuungsrechts
  • Soziodemografische Daten (wer sind die Adressaten von Pflegeschulungen und Beratungen?)
  • Belastungsquellen, Bewältigungsstrategien und entsprechende Entlastungsmöglichkeiten
  • Sinn, Zweck und Zielsetzung von Beratung und Schulung
  • Beratungsschwerpunkte und -inhalte
  • Grundlagen der Kommunikation und Gesprächsführung
  • Konzeption und Durchführung von Beratungs-, Anleitungs- und Schulungsprozessen unter Berücksichtigung methodischer und pflegedidaktischer Gesichtspunkte
  • Exemplarische Beratungssituationen mit praktischen Übungen
  • Gruppenerarbeitung und Rollenspiel einer pflegefachlichen Beratungssituation (Prüfungsleistung)
  • Evaluation der Weiterbildung

Überzeugen Sie sich selbst vom Konzept,
den Inhalten und der Qualität der Weiterbildung.

Unsere erfahrenen Dozenten

Andreas Böhme

Dipl. Pflegepädagoge und Dozent für Gesundheitsberufe

Thomas Görtz

Unabhängiger TÜV zertifizierter Pflegesachverständiger

Nicole Hildebrandt

Examinierte Krankenschwester B.SC. Gesundheitswissenschaften

Emilija Neudorf

Dipl. Pflegefachwirt und Dozentin für Gesundheitsberufe

Erfahrungsberichte ehemaliger Teilnehmer

Sarah

Berater und Dozenten waren sehr freundlich und hilfsbereit. Bei Fragen bekam man schnell Antworten. Einsendeaufgaben waren anspruchsvoll aber auch …

Sandra

Verantwortliche Pflegefachkraft (Zertifikat) Immer wieder gerne. Dozenten und das rundum sorglosprogramm wird hier gewährleistet. Bei Fragen bekommt …

Alexander

Das Fernstudium ließ sich ohne Probleme absolvieren. Die Zeiträume zur Bearbeitung der Einsendeaufgaben, Transferaufgabe, Hausarbeit sind gut …

Sabrina

Ich kann die Weiterbildung auf jeden Fall empfehlen. Ein Ansprechpartner ist immer vorhanden und man erhält neben den Online- Seminaren, schnell …

Anonym

Egal wer - immer ein offenes Ohr für Fragen und Probleme. Die Weiterbildung ist zu schaffen, man muss nur wollen! Dozentin Frau Hildebrandt ist …

Steffanie

Ich bin noch im Studium. Man braucht Ehrgeiz und Biss um am Ball zu bleiben. Die Vorstellung, mache ich mal schnell nebenbei, wird nicht klappen. Der …

Fragen & Antworten zur Weiterbildung

 

Die Weiterbildung zum/zur PflegeberaterIn zur Durchführung von Pflegeschulungen nach § 45 SGB XI richtet sich an Pflegefachkräfte von ambulanten Pflegediensten, stationären Altenpflegeeinrichtungen oder Pflegestützpunkten, die Beratungsgespräche und Pflegekurse durchführen und auf Grundlage der Rahmenverträge nach § 45 SGB XI mit den Pflegekassen abrechnen möchten.

 

Voraussetzungen zur Teilnahme sind eine abgeschlossene Ausbildung als:

  • Gesundheits-und KrankenpflegerIn
  • Gesundheits- und KinderkrankenpflegerIn
  • AltenpflegerIn
  • oder ein einschlägiger Hochschulabschluss

mit mindestens 2-jähriger Berufserfahrung und Kenntnissen in der häuslichen Pflege.

 

Nach erfolgreichem Abschluss der Weiterbildung zum/zur PflegeberaterIn zur Durchführung von Pflegeschulungen nach § 45 SGB XI besitzen die TeilnehmerInnen entsprechende Methoden-, Fach- und Sozialkompetenz, um Pflegekurse, individuelle Schulungen und Beratungen zur Überleitungspflege zu planen und durchzuführen.

Zur Zielerreichung und Kompetenzentwicklung sind folgende Inhalte Bestandteil der Weiterbildung:

  • rechtlicher Hintergrund der Pflegeberatung und Rahmenvereinbarungen nach § 45 SGB XI
  • Grundlagen der Kommunikation und Gesprächsführung
  • Sinn, Zweck und Zielsetzung von Beratung und Schulung
  • Adressaten von Pflegeschulungen und Beratungen, mögliche Belastungsquellen, Bewältigungsstrategien und entsprechende Entlastungsmöglichkeiten
  • Beratungsschwerpunkte und -inhalte
  • Konzeption und Durchführung von Beratungs-, Anleitungs-, und Schulungsprozessen unter Berücksichtigung pädagogischer, didaktischer und methodischer Gesichtspunkte
  • Exemplarische Beratungssituation: Fallbeispiele und praktische Übungen

 

Gute Lehre braucht gute Lehrer; denn die Qualität der Weiterbildung wird maßgeblich durch unsere Dozenten bestimmt, die durch ihr persönliches Engagement einen entscheidenden Beitrag zum Erfolg Ihrer Weiterbildung leisten.

Unsere Dozenten sind hochqualifiziert und haben langjährige Erfahrung in der Pflege und Weiterbildung. Sie vermitteln Ihnen die Lehrinhalte interaktiv, abwechslungsreich und in kleinen Gruppen - praxisnah, lösungsorientiert und mit Leidenschaft. Das Ziel: Sie zu unterstützen und zu motivieren, wo immer Sie Fragen und Probleme haben, um Sie Schritt für Schritt zum Erfolg zu führen.

 

Wenn Ihre Weiterbildung mit Ihrer derzeitigen beruflichen Tätigkeit im Zusammenhang steht, besteht die Möglichkeit, dass ihr Arbeitgeber sich an den Kosten beteiligt. Doch der Betrieb ist nicht verpflichtet, Ihre Fortbildungskosten zu übernehmen. Arbeitgeber können sich jedoch freiwillig im Rahmen eines Arbeitsvertrags, Tarifvertrags, einer Betriebsvereinbarung oder einer gesonderten Vereinbarung dazu verpflichten, die Weiterbildung ihrer Mitarbeiter zu fördern. Klären Sie bei Interesse rechtzeitig die Voraussetzungen.

Je nach Bundesland werden finanzielle Förderungen in unterschiedlicher Höhe angeboten. Bundesweit ist eine Förderung durch den Europäischen Sozialfonds (ESF-Landesprogramme), Spargutscheine bzw. Qualifizierungschecks in Höhe von grundsätzlich 50% der Kosten bzw. 500€ angeboten. Wir beraten Sie gerne telefonisch zu ihren individuellen Fördermöglichkeiten.

Tipp: Alle im Zusammenhang mit einer beruflichen Fortbildung entstehenden Kosten, können in der Einkommenssteuererklärung als sog. Werbungskosten angegeben werden.

 

Die Weiterbildung zum/zur PflegeberaterIn zur Durchführung von Pflegeschulungen nach § 45 SGB XI dauert drei Tage  mit je 9 Unterrichtseinheiten (insgesamt 27 Unterrichtseinheiten je 45 Minuten). 

Die Kompaktschulung wird in regelmäßigen Abständen angeboten. 

Auf Anfrage besteht zudem die Möglichkeit der Teilnahme in Form von Abend-Seminaren oder einer Inhouse-Schulung.

 

Für die Anmeldung zur Weiterbildung benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • verbindliche Anmeldung zur Weiterbildung
  • eine Kopie Ihres Examens- bzw. Abschlusszeugnisses
  • eine Bescheinigung über die erforderliche Berufspraxis

 

Die Prüfung erfolgt am 3. Tag der Weiterbildung in Form einer Gruppenerarbeitung und anschließender Präsentation einer pflegefachlichen Beratungssituation.

Nach erfolgreichem Abschluss mit regelmäßiger Anwesenheit erhalten die TeilnehmerInnen ein Zertifikat über die Weiterbildung zum/zur PflegeberaterIn zur Durchführung von Pflegeschulungen nach § 45 SGB XI. 

Unsere Experten unterstützen Sie gerne bei offenen Fragen: 040 / 380 72 97 77 Mo-Fr 8:00-16:30 Uhr