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Das Berufsbild der Verantwortlichen Pflegefachkraft /Pflegedienstleitung

Bitte beachten Sie:
Die Pflegedienstleitung (PDL) ist keine geschützte Berufsbezeichnung, da es sie sowohl im SGB V-Bereich (Krankenhaus) wie auch im SGB XI-Bereich (Altenpflege) gibt. Darum hat der Gesetzgeber im § 71 SGB XI als eindeutige Bezeichnung die „verantwortliche Pflegefachkraft" (VPF) festgeschrieben!

Zulassungsvorsetzung für die Weiterbildung zur verantwortlichen Pflegefachkraft ist eine abgeschlossene Ausbildung als:

  • examinierte Altenpfleger/-in,
  • examinierte Gesundheits- und Krankenpfleger/-in
  • examinierte Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in
  • Heilerziehungspfleger/-in und Heilerzieher/-in mit staatlicher Anerkennung, soweit der Pflegedienst überwiegend behinderte Menschen pflegt und betreut

und einer praktischen Berufserfahrung von mindestens 24 Monaten innerhalb der letzten fünf Jahre in einem der o. g. Berufe in hauptberuflicher Tätigkeit. Dieser Zeitraum verlängert sich, wenn z.B. eine Elternzeit vorliegt.
Im Zweifelsfall empfehlen wir, sich bei den federführenden Krankenkassen (Abt. Versorgungsverträge/Pflegeversicherung) Ihres Bundeslandes über die regionalen Besonderheiten zu informieren.

Aufgabenbereiche

Die Aufgabenbereiche einer verantwortlichen Pflegefachkraft sind sehr vielseitig. Die Position der VPF stellt das Bindeglied zwischen Einrichtungsleitung bzw. Geschäftsführung und den Pflegefach- und Pflegehilfskräften dar, und ist dem mittleren Management zuzuordnen.
Häufige Aufgaben einer verantwortlichen Pflegefachkraft neben den personalwirtschaftlichen Aufgaben sind die Organisation der Arbeitsabläufe, Arbeitsvorbereitung, Kooperation mit externen Dienstleistern wie beispielsweise Apotheken, Ärzten, Therapeuten und Essen auf Rädern, Qualitätssicherung und -weiterentwicklung, wie z.B. Beschwerdemanagement und die Festlegung bzw. Erfüllung von Personalanhaltszahlen.
Im Bereich Finanzen und Controlling rechnet die verantwortliche Pflegefachkraft z.B. Pflegesätze mit den Krankenkassen ab, erstellt Haushaltspläne und überwacht das Budget.

Die verantwortliche Pflegefachkraft verfügt über alle notwendigen qualifizierten Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen, um in unterschiedlichen Bereichen der Pflegedienste wichtige Management- und Leitungsaufgaben zu übernehmen. Dazu gehören im Einzelnen das selbständige Planen und Organisieren von Abläufen, die zielorientierte und situationsgerechte Führung von Mitarbeitern, sowie die aktive Gestaltung von Pflegeprozessen. Sie werden Qualitätsmerkmale im Pflegebereich entwickeln und bedarfsgerecht umsetzen können. Darüber hinaus lernen Sie notwendige betriebswirtschaftliche Zusammenhänge kennen und als Instrumente anzuwenden.

Mit einem Anschluss als verantwortliche Pflegefachkraft stehen einem viele Türen offen, denn der Bedarf an Führungskräften im Pflegebereich ist groß und wächst ständig weiter.

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