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PDL Weiterbildung

Paragraph 71 SGB XI regelt u.a. die personelle Besetzung und Qualifikation von Pflegeeinrichtungen.

Die Weiterbildung zur verantwortlichen Pflegefachkraft (VPF) ist Voraussetzung dafür, dass einen Pflegefachkraft einen ambulanten- oder stationären Pflegedienst leiten darf und die erbrachten pflegerischen Leistungen mit den Krankenkassen/Pflegekassen abrechnen kann. Dabei ist es gleichgültig, ob die VPF als Selbständige einen eigenen Pflegedienst leitet, oder als „Pflegedienstleitung" in einem Pflegedienst angestellt ist.

Es gibt kaum etwas Erfüllenderes als anderen Menschen zu helfen.
Pflege und Betreuung zählt zu den zukunftsorientiertesten und herausfordernsten Berufszweigen unserer Zeit.

Dass wir immer älter werden, ist längst kein Wunschdenken mehr, sondern beglückwünschende Realität. Dies liegt vor allem an den verbesserten Lebensbedingungen, einem aufgeklärten Gesundheitsbewusstsein, aber auch an der unserem Forschungsdrang und neuen Erkenntnissen der medizinischen Technik.
Auf der anderen Seite haben wir uns innerhalb des vergangenen Jahrhunderts eine Lebensweise erkämpft, die die Freiheit von äußeren Zwängen verfolgt.
Dazu gehören kleine Errungenschaften, wie das eigene Auto, die freie Berufswahl oder Freizeitgestaltung und setzt sich in unserem gesamten Bewusstsein fort, das Leben individuell gestalten zu können. Die Selbstverständlichkeit dieser Lebensweise ist zukünftig nur durchführbar, wenn wir Berufe schaffen, die uns und unsere Angehörigen im Alter und bei Krankheit kompetent versorgen.

Diese Entwicklung setzt sich weiter fort. Nach einer Schätzung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) könnte sich der Personalbedarf in der Pflege (Fach- und Hilfskräfte) bis 2050 – im Extremfall – auf bis zu 1,5 Mio. Vollzeitkräfte mehr als verdoppeln. Zur Umsetzung und Steuerung werden weitere Modelle und Strukturen notwendig. Es wird nicht mehr genügen, „nur zu pflegen". Wir werden Berufsbilder schaffen müssen, die kompetente Betreuung, sei sie privat zu Hause oder in Heimen, nach gesetzlichen Vorgaben managen können, versierte Pflegekräfte ausbilden und Fürsorge bedarfs- und kostengerecht ermöglicht.

Mit dem Beruf der Verantwortlichen Pflegekraft hat die Wirtschaft und Politik einen Meilenstein in der Entwicklung zukünftiger Alters- und Krankenpflege gesetzt.

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